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Immobilienbewertung in Großostheim

Lars Kuntz Bausachverständiger

Sie benötigen ein Wertgutachten, eine Kaufberatung oder eine Immobilienbewertung vor dem Kauf oder Verkauf eines Hauses in Großostheim? Als Bausachverständiger übernehme ich für Sie gerne alle Formen von Immobilienbewertungen und Wertgutachten in Großostheim.

Profitieren Sie von meinen Erfahrungen und sparen Sie Zeit und Geld.

Der geplante Kauf oder Verkauf einer Immobilie ist oftmals der Anlass für die Ermittlung des Verkehrswertes gem. § 194 BauGB und die Erstellung einer Immobilienbewertung oder eines Verkehrswertgutachtens. Unter anderem sind die Gründe für ein Wertgutachten auch Auseinandersetzungen von Erbengemeinschaften, Ehegemeinschaften oder die Feststellung von Vermögenswerten.

Sie wollen in Großostheim ein Haus kaufen oder verkaufen, oder auch eine andere Immobilie? Die Geldanlage in eine Immobilie kann eine sehr gute Anlage sein. Doch diese Immobilie kann auch ein erhebliches Verlustgeschäft werden, wenn die Immobilie, die sie vorhaben zu kaufen, nicht wirtschaftlich zu modernisieren ist.

Als Bausachverständiger biete ich Ihnen Hilfe beim Hausverkauf oder Hauskauf. Ich erstelle Ihnen ein professionelles Wertgutachten für Ihre Immobilie!

Unsere Leistungen

  • Vor-Ort-Beratung
  • Gutachten
  • Kurzgutachten
  • Gutachterliche Stellungnahme
  • Bauphysikalische Messungen
  • Technische Bestandsaufnahme
  • Flächenermittlung und Aufmaß
  • Außergerichtliche Streitbeilegung

Sachverständiger Lars Kuntz

Bei Fragen rufen Sie mich direkt an unter:
Tel.: 0171 / 5838083

Zwecke einer Immobilienbewertung

  • Wertermittlung zum Zweck des Verkaufs
  • Wertermittlung bei Erbauseinandersetzungen
  • Wertermittlung in Scheidungsauseinandersetzungen (Ermittlung des Zugewinns)
  • Wertermittlung zum Zweck der Beleihung
  • Wertermittlung der Zwangsversteigerung
  • Wertermittlung zum Zweck der Bilanzierung
  • Wertermittlung zum Zweck der Besteuerung
  • IAS 40: Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
  • Grundbesitzwert-Feststellung (§§ 138 ff. BewG)
  • Einheitswert-Feststellung (§§ 19 ff. BewG)
  • Wertermittlung zum Zweck der Bestimmung des Versicherungswertes

Checkliste zur Wertermittlung Ihrer Immobilie

Vergessen Sie nichts! Welche Punkte sind wichtig um den Wert zu ermitteln?

zum Download

Immobilienbewertung Großostheim - Wertgutachten Immobilie

Hilfe beim Hauskauf in Großostheim

Viele Häuser, die in Großostheim verkauft werden, wurden in einer Zeit gebaut, als die Energiekosten noch keine Rolle spielten. Mit der Erneuerung von Fenstern ist es meistens nicht getan. Aus gutachterlicher Sicht birgt der Kauf eines gebrauchten Eigenheims erheblich größere Risiken als viele vermuten.

Immobilienbewertung in Großostheim

Ich helfe Ihnen beim Kauf von Ihrem Eigenheim. Profitieren Sie von meinem fachmännischen Wissen und sparen Sie bares Geld, denn es ist immer ein großes Risiko eine Immobilie zu kaufen ohne sich vorher eine Immobilienbewertung von einem Bausachverständigen erstellen zu lassen.

Als Bausachverständiger kümmere ich mich um Ihre Immobilie und erstelle Ihnen ein fachgerechtes Immobiliengutachten.

Hauskauf mit Bausachverständigen / Baugutachter in Großostheim.

Eine Immobilienbewertung in Großostheim – Wie hoch sind die Kosten?
Ich biete klare und transparente Preislisten – Sie haben die volle Transparenz.

Großostheim – Geographische Lage

wird in der Wikipedia so beschrieben:

„Großostheim ist ein Markt im unterfränkischen Landkreis Aschaffenburg. Die Einwohner Großostheims bezeichnen sich selbst als „Äisdemer“, den Ort selbst als „Oustem“.“

„Großostheim liegt am nordöstlichen Rand des Odenwalds in der Region Bayerischer Untermain. Durch den Hauptort sowie die Ortsteile Pflaumheim und Wenigumstadt fließt der Welzbach, der in Klein-Umstadt entspringt und über den Park Schönbusch in den Main mündet. Der topographisch höchste Punkt der Gemeinde befindet sich mit 284 m ü. NN (Lage) am Bolachberg südlich von Wenigumstadt, der niedrigste liegt am See des Freizeitgebietes Sonneck auf 114 m ü. NN (Lage).

Großostheim hat vier Ortsteile: Während Ringheim schon immer ein Ortsteil und zur Gemarkung von Großostheim zugehörig war, sind Pflaumheim und Wenigumstadt erst seit der Gemeindegebietsreform vom 1. Mai 1978 Ortsteile.

Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Großostheim aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported (Kurzfassung). In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
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